Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tanzschule
§ 1 Vertragslaufzeit, Zahlung, Kündigung von Tanzkursen und Workshops
Der Dienstleistungsvertrag zu der Tanzschule und dem Vertragspartner wird mit Zusendung des unterzeichneten Anmeldeformulars wirksam und auf die Dauer des Kurses beschränkt. Damit verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung und zur Teilnahme am Tanzkurs. Die Tanzschule verpflichtet sich zur Durchführung der Dienstleistung. Die Tanzschule kann bei Bedarf einen Tanzkurs verschieben und sich Änderungen vorbehalten. Eine Verschiebung sollte max. 4 Monate nach Beginn des ursprünglichen Kurses nicht überschreiten. Die Daten des Kurses werden dem Kunden mit Zusendung der Kursinformationen und der Anmeldeformulare mitgeteilt. Die Zahlung ist per Überweisung im Voraus zu leisten, spätestens jedoch am ersten Kursabend in bar, wenn die Tanzschule gegenüber den Kursteilnehmern (zum Beispiel Schülertanzstunden) nichts anderes mitteilt. Sollte dies nicht erfolgen ist die Tanzschule berechtigt den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Erfolgt trotz Anmeldung kein Kursantritt, ist die Tanzschule berechtigt die Teilnahmegebühr zu verlangen. Ist nach schriftlicher Anmeldung aus gesundheitlichen Gründen eine Teilnahme am Kurs nicht mehr möglich, so ist das Vertragsverhältnis schriftlich zu kündigen, obgleich der Kurs schon begonnen hat, oder nicht. Ein Krankenschein ist der Kündigung beizulegen. In diesem und anderen Ausnahmefällen kann dem Kunden ein Gutschein zur späteren Einlösung ausgestellt werden, oder der Kunde kann ersatzweise an anderen Kursen teilnehmen, die im Rahmen der Tanzschule angeboten werden.
§ 2 Haftung und Datenschutz
Die Tanzschule haftet nicht für gesundheitliche Schäden. Für seine körperliche Fitness ist der Kunde selbst verantwortlich. Er muss entscheiden, ob er sich einen Tanzkurs "zumuten" kann. Auch für die körperlichen Verschleißerscheinungen haftet die Tanzschule nicht. Auf persönliche Gegenstände und Garderobe achtet jeder selbst. Die Tanzschule garantiert die Daten des Kunden nur im Sinne der Tanzschule zu verwenden. Die Daten werden lediglich zum Informationsfluss zwischen Tanzschule und dem Kunden verwendet und nicht an dritte weitergeleitet.
§ 3 Urheberrechtsklausel / Datenmissbrauch / Werbeverbot
Alle dem Kunden zugänglichen Daten, Bilder und Logos sind allein Eigentum der Tanzschule. Einen Missbrauch der Daten, Logos und Bilder wird mit sofortiger Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses seitens der Tanzschule geahndet. Des weiteren ist es untersagt in den Räumen der Tanzschule während des Tanzbetriebes Werbung für Veranstaltungen zu machen, die nicht im Zusammenhang mit der Tanzschule stehen. Ein Auslegen von Werbematerial, Flyern u.ä. bedarf der Zustimmung von Frau Bettina Wiede-Arnhold.
§ 4 Nebenabreden
Änderungen und Ergänzungen aus der Vertragsgrundlage sind schriftlich zu verfassen und zu unterzeichnen. Telefonische Absprachen sind noch einmal schriftlich nachzureichen und abzuzeichnen.
Sonstiges
Des weiteren kann es hin und wieder wegen Werbezwecken zu Aufzeichnungen oder Bildaufnahmen kommen. Sollte aus persönlichen Gründen eine Ablichtung auf dem Bildmaterial nicht erwünscht sein, bitten wir darum uns dies schriftlich mitzuteilen. Ein Anspruch nach Veröffentlichung von Fotos ist nicht mehr möglich und kann nur noch für die Zukunft berücksichtigt werden. Eigene Aufzeichnung im Kursbetrieb sind zulässig.
Datenschutz-Grundverordnung